Bündniserklärung
Kein Land investiert bisher im EU-Vergleich so wenig in seine öffentliche Infrastruktur wie Deutschland. Auch Nordrhein-Westfalen bildet da keine Ausnahme. Ob in der Sozialarbeit, im Bildungsbereich, im öffentlichen Personenverkehr, in der Gesundheitsversorgung oder anderen Bereichen der Daseinsvorsorge – überall fehlt es an ausreichender Finanzierung und Investitionen in die Infrastruktur. Es geht um nichts Geringeres als die Chancengleichheit und Teilhabe aller Menschen in unserer Gesellschaft. Das Land Nordrhein-Westfalen kann und muss deutlich mehr investieren, um für die Zukunft gut aufgestellt zu sein. Das Sondervermögen nach Artikel 143h Grundgesetz mit einem Investitionsvolumen i. H. v. 500 Milliarden Euro kann die Grundlage für die Zukunft von NRW sein.
Eine ausreichend finanzierte und gesicherte öffentliche Daseinsvorsorge ist und bleibt aus unserer Sicht essenziell für den sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhalt und nicht zuletzt für die Stabilität unserer Demokratie. Deshalb ist die Forderung nach einer Reform der Schuldenbremse (Art. 109 & 115 GG) berechtigt.
Die Kommunen und Träger sozialer Einrichtungen stehen bei notwendigen Investitionen vor riesigen Herausforderungen wie Klimaschutz, Modernisierung, Digitalisierung, Infrastruktur, Gesundheitswesen, sozialer Wohnungsbau, Bildung, sowie der Gewinnung von dringend benötigten Fachkräften. Die Finanzsituation vieler nordrhein-westfälischer Kommunen ist allerdings schon seit Jahren dramatisch schlecht. Auch die Angebote, Einrichtungen und Dienstleistungen der sozialen, gemeinnützigen Träger werden nicht ausreichend finanziert. Die Ursachen: Bei stetig steigenden Sozialausgaben, bedingt durch neue Aufgaben, waren bisher keine politischen Konzepte zur verlässlichen und ausreichenden Finanzierung und Stärkung der Kommunen und Träger sozialer Einrichtungen erkennbar.
Allein für die Bereiche Klima, Infrastruktur, Wohnen, Gesundheitswesen und Bildung sind in den nächsten 10 Jahren öffentliche Investitionen von rund 156 Milliarden Euro notwendig, um den Anschluss an die gesamtdeutsche Entwicklung nicht weiter zu verlieren. Ein Blick in die Teilbereiche offenbart die zwingende Handlungsnotwendigkeit:
Die Landesregierung hat die Verantwortung, die vorhandenen finanzpolitischen Instrumente stärker zu nutzen. Der Steuerverbundsatz von derzeit 23% muss endlich erhöht werden. In den 1990er Jahren betrug dieser schon einmal 28%. Die Absenkung hat dazu geführt, dass die Kommunen über Jahrzehnte hinweg durch negative Haushaltsabschlüsse mit einem hohen Stand an Kassenkrediten und letztlich mehr als 24 Milliarden Euro Altschulden belastet sind. Mit der NRW.BANK und dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb verfügt NRW bereits jetzt über zwei Instrumente zur Stärkung der öffentlichen Investitionen. Weitere Investitionsgesellschaften, wie zum Beispiel eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft, müssten gegründet werden.
Gerade jetzt, angesichts der geplanten Entlastungen der Geberländer im Länderfinanzausgleich, müssen die Interessen Nordrhein-Westfalens in Berlin offensiver vertreten werden. Das gilt insbesondere für die Entschuldung der Kommunen. Mit dem neuen Artikel 143h Grundgesetz bietet sich die Möglichkeit, die Investitionsbedarfe annähernd zu erfüllen.
Die im Koalitionsvertrag des Bundes zugesagten Mittel zur Bekämpfung der Altschulden müssen zu einem bedeutenden Teil den Kommunen in NRW zugutekommen, als dringend notwendige Ergänzung zu der Initiative der Landesregierung, die ab 2025 beginnen soll.
Die Mittel aus dem „Infrastrukturpaket“ müssen zum großen Teil nach NRW und in die Kommunen fließen und so eingesetzt werden, dass Investitionen in die Daseinsvorsorge und Infrastrukturmaßnahmen zeitnah ankommen. Hierbei muss besonders auf die für die Daseinsvorsorge relevantesten Bereiche gesetzt werden, allen voran Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kitas, Bildung, ÖPNV und das Wohnungswesen.
Um den Gesamtbedarf zu decken sind auch höhere Steuereinnahmen und ein gerechteres Steuersystem notwendig.